09.03.2017

Einkommensteuererklärung

Für die Einkommensteuererklärung wird eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge erst dann nötig, wenn das Finanzamt diese anfordert.

Sollte Sie durch das Finanzamt aufgefordert werden (diese Bitte bei uns Vorlegen), eine solche Bescheinigung vorzulegen, werden wir Ihnen gerne eine ausstellen.

Hierfür dann einfach eine E-Mail an: geschaeftsstelle@komba-duesseldorf.de schicken

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