Tariffähigkeit

Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber erkannte mit Schreiben vom 10. Oktober 1951 die Tariffähigkeit an.

Die komba schloss zunächst eigenständig (Anschluss-) Tarifverträge ab. Schon bald aber erkannten viele Verantwortliche, dass dieser Weg nicht ausreichend war, um wirkungsvoll die Arbeits- und Bezahlungsbedingungen der Angestellten zu regeln.

So bildete die komba zusammen mit anderen Mitgliedsorganisationen die "Arbeitsgemeinschaft tariffähiger Verbände im Deutschen Beamtenbund", aus der später die am 3. Juli 1956 in Köln gegründete "Gemeinschaft tariffähiger Verbände im deutschen Beamtenbund", die heutige DBB-Tarifunion hervorging.

Durch diese Gemeinschaft wurden übrigens auch schon damals die Interessen der Arbeiter vertreten, da ihr Organisationen angehörten, die bereits damals Arbeiter organisierten (z.B. die Berliner komba-Organisation).

Ein erster wichtiger Erfolg gelang der "Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes (GGVöD)" im Jahre 1974 mit ihrer Zulassung zu den Tarifverhandlungen am sogenannten "zweiten Tag".

Der volle Durchbruch für den Angestelltenbereich stellte sich mit der Gründung der "Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst (DAG-GGVöD-Marburger Bund)" im Jahr 1976 ein.
Im Jahr 1999 wurde dann im Rahmen einer Umbenennung aus der GGVöD die DBB-Tarifunion, die sich heute als Tarifpartner im öffentlichen Dienst etabliert hat.
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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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